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Firmengründung in
Australien
Australiens Wirtschaft profitiert durch den extremen Rohstoffbedarf
der asiatischen Nachbarn. Die Haushaltsüberschüsse
sind hoch, die Arbeitslosenzahlen gering. Doch der Boom bringt
auch Nachteile mit sich. Während man Rohstoffe exportierte,
vernachlässigte man die Produktion im eigenen Lande. Die
Importe aus China stiegen in den vergangenen Jahren in astronomische
Höhen, um die Bedürfnisse der kauffreudigen Australier
zu decken. Auch bei Dienstleistungen im eigenen Lande fehlt
es an qualifizierten Arbeitskräften – ein Engpass,
der die Preise für Serviceleistungen in die Höhe treibt
und damit natürlich auch die Inflation und letztlich auch
die Zinsen. Um all diese Engpässe zu überwinden, will
die Regierung Rudd in Infrastruktur, Gesundheit und Bildung
investieren. Doch das Land sucht auch händeringend nach
qualifizierten Arbeitskräften. Diese Phase kann eine Chance
sein – nicht nur für einwanderungswillige Arbeitskräfte,
sondern auch für Firmen, die sich in Australien niederlassen
wollen oder eine bestehende Firma kaufen wollen. Wir haben mit
dem deutschen Rechtsanwalt Wolfgang Babeck in Sydney über
Chancen und Risiken für ausländische Firmen gesprochen.
Wie schwierig ist es für Unternehmen,
in Australien an den Start zu gehen?
Nach einer aktuellen Studie der Worldbank ist Australien
weltweit der Spitzenreiter, was die Dauer und die notwendigen
Schritte für eine Firmengründung angeht. Im positiven
Sinne. Zum Beispiel muss man in Australien keine Satzung einreichen
und kann innerhalb von zwei oder drei Tagen eine Tochtergesellschaft
gründen. Dies geschieht in der Regel durch den Erwerb einer
bereits gegründeten Vorratsgesellschaft oder Shelf Company.
Auch die Kosten einer Firmengründung sind deutlich geringer,
da kein Mindestkapital notwendig ist. Oft beträgt es nur
einen australischen Dollar. Die Gründungskosten selbst
belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 2000 australische Dollar.
Eine Tochtergesellschaft wird überwiegend in der Rechtsform
einer mit der deutschen GmbH vergleichbaren "proprietary
company" gegründet.
Das hört sich einfach an. Wo sind
denn aber nun die Haken?
Keine wirklichen Haken. Aber wichtig zu wissen ist: Sie können
als Ausländer oder als jemand, der nicht in Australien
lebt, zwar 100 prozentiger Eigentümer einer Firma sein.
Allerdings muss es vor Ort noch einen Resident Direktor geben.
Das ist eine Person, die hier dauerhaft lebt oder es kann eine
Person sein, die hier dauerhaft leben will. In diesem Fall genügt
auch ein temporäres Visum. Viele Unternehmen benötigen
in Australien aber keine eigene Präsenz, sondern können
einfach über einen Handelsvertreter oder Vertragshändler
agieren. Einfach macht das Ganze auch, dass das australische
Recht keinen Abfindungsanspruch des Handelsvertreters bei Ende
des Vertragsverhältnisses kennt.
Das ist nun ein definitiver Unterschied
zum deutschen oder europäischen Recht. Gibt es noch weitere
Themen, auf die man besonders achten sollte?
Ein wichtiger Punkt ist, die Produkte des Unternehmens in Australien
zu schützen. Eintragungsfähig sind in Australien z.B.
Wortmarken, Bildmarken, Geruchsmarken, Geräusche, Symbole,
Verpackungstypen, Farben und Formen. Grundsätzlich ist
die erste Person, die die Marke in Australien einträgt,
Inhaber der Marke. Natürlich gibt es dabei verschiedene
Ausnahmen. Eine vorherige Benutzung ist nicht notwendig. Das
gilt unabhängig davon, dass die Marke in einem anderen
Land bereits genutzt oder registriert wurde. Die Registrierung
einer Marke erwirkt einen Schutz für einen Zeitraum von
zehn Jahren. Solange der Markeninhaber die Eintragung regelmäßig
verlängert, kann er einen zeitlich unbegrenzten Schutz
seiner Marke erreichen. Solch eine Marke kann man sich schon
von Deutschland aus schützen lassen und anders als in Neuseeland
ist auch kein Anwalt dazu nötig.
Gibt es formale Unterschiede zu Europa?
Im angelsächsischen Bereich hat man beispielsweise ein
Aktienbuch oder Firmenregister, in dem alle Unterlagen bzw.
Beschlüsse der Gesellschaft aufbewahrt werden. Darüberhinaus
muss die Firma einen Ansprechpartner bzw. einen Public Officer
für das Australian Taxation Office bestellen. Anders als
in Deutschland muss dies nicht einer der Geschäftsführer
sein.
Ist denn in Australien alles besser oder
einfacher als in Europa oder gibt es auch Nachteile?
Die gibt es zum Beispiel beim Eintreiben von Kleinschulden.
Denn das Gerichtssystem ist in Australien durch die Offenlegung
aller relevanter Dokumente so komplex und teuer, dass sich Verfahren
unter 75000 $ nicht wirklich lohnen.
Was macht man dann also bei geringeren
Summen?
Bei Summen ab 2000 $ kann man – wenn die Schuld eindeutig
ist – ein sogenanntes Statutory Demand verschicken. Der
Geschäftspartner hat dann 21 Tage um zu bezahlen. Ansonsten
kann ein Insolvenzantrag eingereicht werden. Das ist eine wirklich
scharfe Waffe.
Wo punktet Australien beim Thema Markteintritt
für ausländische Investoren sonst noch?
Australien bietet eine starke Währung und aufgrund seiner
vier großen Ballungszentren hat zum Beispiel die Konsumgüterindustrie
geringe Vertriebskosten. Für Procter and Gamble ist Australien
einer der profitabelsten Absatzmärkte, obwohl es nur mit
etwa 20 Prozent seiner Produkte hier vertreten ist. Überhaupt
gibt es in vielen Bereichen nicht die Produktauswahl wie in
Europa. Manche Firmen haben eine richtige Monopolstellung. Trotzdem
darf man gerade bei Konsumgütern die andersartigen, kulturellen
Vorlieben bei der Mode oder dem Essen nicht unterschätzen.
Letztere Bereiche unterliegen teilweise auch hohen Importzöllen
oder Quarantänebestimmungen.
Wenn sich eine ausländische Firma
nun für einen Markteintritt entschieden hat, was folgt
als nächstes?
Jede Firma muss gut abwägen, welchen Standort in Australien
sie wählt. Fragen sind auch: wie personenintensiv ist das
Geschäft und wie finde ich bei diesem Arbeitskräftemangel
geeignete Mitarbeiter? Muss ich einen Recruiter beschäftigen,
übernehme ich lieber eine bestehende Firma, bringe ich
Spezialisten mit? Australien als Sprungbrett in den südostasiatischen
Markt zu nehmen, halte ich persönlich eher für schwierig.
Lieber konzentriert man sich auf den Markt hier.
Gibt es australische Bundesländer,
die ausländische Firmen verstärkt anlocken wollen?
Ja und nein. Offiziell gibt es ein Abkommen zwischen
den Staaten, sich nicht gegenseitig Geschäft wegzunehmen.
Doch Queensland ist diesem Abkommen bewusst nicht beigetreten
und so kann man dort die meisten Finanzspritzen vom Staat erwarten.
Doch jeder muss für sich abwägen, ob auch seine Kunden
in Queensland sitzen, es der richtige Ort fürs Geschäft
ist, er dort qualifizierte Arbeitskräfte findet etc. New
South Wales hat für solche Förderungen zum Beispiel
kaum Geld. Es leidet außerdem an dem Materialismus und
der hohen Fluktuation seiner Arbeitskräfte. In Queensland
scheinen die Leute tatsächlich noch loyaler ihrem Unternehmen
gegenüber zu sein. In Sydney muss sich ein Arbeitgeber
schon eine Menge an Vergünstigungen einfallen lassen, um
seine guten Arbeitnehmer zu halten.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Babeck ist
Herausgeber des 'Investitionsführers Australien' und Partner
der deutschen Wirtschaftskanzlei Buse Heberer Fromm. Er koordiniert
den European Desk in Zusammenarbeit mit der australischen Kanzlei
Dibbs Abbott Stillmann Lawyers. Wolfgang Babeck kam 2002 nach
Australien, um sich hier ein Leben mit seiner deutsch-australischen
Frau und den inzwischen zwei Kindern zu gestalten. Er lebt in
Sydney.
Im
folgenden gehts zu einem aktuellen Geschäftsverkauf in
Noosa.
Das Interview führte Barbara Barkhausen.
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