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Die Tipps des deutschen Konsulats

Ein Interview mit Christiane Gruber, deutsches Generalkonsulat in Sydney

Bei Ihnen im Konsulat laufen natürlich immer die Horrormeldungen ein. Schlimme Unfälle, Mädchen vom Krokodil gefressen etc. Wie helfen Sie in Notfällen weiter?
Der Konsularbereich: Das Generalkonsulat in Sydney, die Botschaft in Canberra, das Generalkonsulat in Melbourne sowie eingeschränkt die Honorarkonsulate in Perth, Hobart, Adelaide, Darwin, Cairns und Brisbane helfen deutschen Touristen, die in Not geraten sind. Die Möglichkeiten dessen, was eine deutsche Auslandsvertretung nach den Vorschriften des deutschen Gesetzes leisten darf, decken sich nicht notwendigerweise mit den Erwartungen. Bei Todesfällen oder schweren Unfällen steht die Ermittlung von Angehörigen im Vordergrund, dann folgen die Organisierung der Behandlung im Krankenhaus, schlimmstenfalls die Überführung. Diese Arbeit ist für mich auch belastend.

Was sind die häufigsten Unfälle bzw. Vorfälle beim Backpacking?
Die häufigsten Unfälle passieren immer noch auf der Straße, vor allem bei Überlandfahrten. Die Strecke Brisbane- Cairns ist berüchtigt. Die zweithäufigste Unfallursache sind Badeunfälle, oft an wenig besuchten Stränden.

Was raten Sie jungen Rucksack-Touristen als Vorsichtsmaßnahmen?
Allen jungen Backpackern kann nur geraten werden, alle wichtigen Reisedokumente als Kopie mit sich führen oder zu hinterlegen und auch einen Satz Kopien in Deutschland zu lassen. Ganz wichtig auch ist die schriftliche Hinterlegung einer Reiseroute sowie regelmäßige Kontaktaufnahme. Besorgte Eltern, die sich nach reisenden Kindern erkundigen, können dem Konsulat oft wenig mehr als den Namen nennen.

Was passiert, wenn jemand Ärger mit dem Gesetz bekommt?
Bei Ärger mit dem Gesetz unterliegen alle Ausländer generell den australischen Rechtsvorschriften. Bei Straftaten erfolgt u.U. eine Verhaftung, Prozess und Verurteilung. Auf diese Abfolge hat Deutschland keinen Einfluss. Nach einer Verhaftung - in fast allen Fällen wegen eines Drogendeliktes - wird ein Vertrauensanwalt vermittelt, der Häftling wird vom Konsulat durch Besuche und Briefe betreut. Häufige Besuche sind nicht immer möglich, da einige Gefängnisse fast 1000 km von Sydney entfernt sind. Hier versucht das Konsulat Kontakt mit Einheimischen (oft Deutschstämmigen) aufzunehmen, die bereit sind, den Häftling "pro bono" hin und wieder zu besuchen. Nach der Verurteilung leitet das Konsulat ein Verfahren ein, dass nach ungefähr ein bis zwei Jahren zur Überstellung nach Deutschland führen kann.

Was passiert bei finanziellen Engpässen?
Finanzielle Engpässe lassen sich in Zeiten der email oft innerhalb von zwei Stunden lösen. Die Hausbank in Deutschland oder Angehörige können Geld an die Western Union überweisen, das innerhalb weniger Stunden auch durch Newsagents ausgezahlt werden kann.

Was passiert, wenn der Pass geklaut wird oder verloren geht?
Bei Passverlust kann ein Ersatzpass ausgestellt werden, dieser ist allerdings in seiner Gültigkeit beschränkt. Reisen in die USA sind beispielsweise damit nicht möglich. Bei gewöhnlichem Aufenthalt in Australien (und bei nachgewiesener Abmeldung aus Deutschland) nimmt die deutsche Auslandsvertretung den Passantrag für den Europapass entgegen. Ausgestellt wird dieser Pass durch die Bundesdruckerei. Von der Antragstelung bis zur Aushändigung des Passes vergehen üblicherweise sechs Wochen.