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Ein Interview mit Christiane Gruber, deutsches
Generalkonsulat in Sydney
Bei Ihnen im Konsulat laufen natürlich
immer die Horrormeldungen ein. Schlimme Unfälle, Mädchen
vom Krokodil gefressen etc. Wie helfen Sie in Notfällen
weiter?
Der Konsularbereich: Das Generalkonsulat
in Sydney, die Botschaft in Canberra, das Generalkonsulat
in Melbourne sowie eingeschränkt die Honorarkonsulate
in Perth, Hobart, Adelaide, Darwin, Cairns und Brisbane
helfen deutschen Touristen, die in Not geraten sind. Die
Möglichkeiten dessen, was eine deutsche Auslandsvertretung
nach den Vorschriften des deutschen Gesetzes leisten darf,
decken sich nicht notwendigerweise mit den Erwartungen.
Bei Todesfällen oder schweren Unfällen steht die
Ermittlung von Angehörigen im Vordergrund, dann folgen
die Organisierung der Behandlung im Krankenhaus, schlimmstenfalls
die Überführung. Diese Arbeit ist für mich
auch belastend.
Was sind die häufigsten Unfälle
bzw. Vorfälle beim Backpacking?
Die häufigsten Unfälle passieren
immer noch auf der Straße, vor allem bei Überlandfahrten.
Die Strecke Brisbane- Cairns ist berüchtigt. Die zweithäufigste
Unfallursache sind Badeunfälle, oft an wenig besuchten
Stränden.
Was raten Sie jungen Rucksack-Touristen
als Vorsichtsmaßnahmen?
Allen jungen Backpackern kann nur geraten
werden, alle wichtigen Reisedokumente als Kopie mit sich
führen oder zu hinterlegen und auch einen Satz Kopien
in Deutschland zu lassen. Ganz wichtig auch ist die schriftliche
Hinterlegung einer Reiseroute sowie regelmäßige
Kontaktaufnahme. Besorgte Eltern, die sich nach reisenden
Kindern erkundigen, können dem Konsulat oft wenig mehr
als den Namen nennen.
Was passiert, wenn jemand Ärger mit
dem Gesetz bekommt?
Bei Ärger mit dem Gesetz unterliegen
alle Ausländer generell den australischen Rechtsvorschriften.
Bei Straftaten erfolgt u.U. eine Verhaftung, Prozess und
Verurteilung. Auf diese Abfolge hat Deutschland keinen Einfluss.
Nach einer Verhaftung - in fast allen Fällen wegen
eines Drogendeliktes - wird ein Vertrauensanwalt vermittelt,
der Häftling wird vom Konsulat durch Besuche und Briefe
betreut. Häufige Besuche sind nicht immer möglich,
da einige Gefängnisse fast 1000 km von Sydney entfernt
sind. Hier versucht das Konsulat Kontakt mit Einheimischen
(oft Deutschstämmigen) aufzunehmen, die bereit sind,
den Häftling "pro bono" hin und wieder zu
besuchen. Nach der Verurteilung leitet das Konsulat ein
Verfahren ein, dass nach ungefähr ein bis zwei Jahren
zur Überstellung nach Deutschland führen kann.
Was passiert bei finanziellen Engpässen?
Finanzielle Engpässe lassen sich in Zeiten
der email oft innerhalb von zwei Stunden lösen. Die
Hausbank in Deutschland oder Angehörige können
Geld an die Western Union überweisen, das innerhalb
weniger Stunden auch durch Newsagents ausgezahlt werden
kann.
Was passiert, wenn der Pass geklaut wird oder verloren
geht?
Bei Passverlust kann ein Ersatzpass ausgestellt
werden, dieser ist allerdings in seiner Gültigkeit
beschränkt. Reisen in die USA sind beispielsweise damit
nicht möglich. Bei gewöhnlichem Aufenthalt in
Australien (und bei nachgewiesener Abmeldung aus Deutschland)
nimmt die deutsche Auslandsvertretung den Passantrag für
den Europapass entgegen. Ausgestellt wird dieser Pass durch
die Bundesdruckerei. Von der Antragstelung bis zur Aushändigung
des Passes vergehen üblicherweise sechs Wochen.
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