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Was passiert mit Pass und
Führerschein aus dem Heimatland, wenn man in Australien
lebt?
Wer als Ausländer in Australien lebt, steht irgendwann
vor mehreren bürokratischen Entscheidungen. Zu den
einfachsten gehören die Erneuerung des eigenen Reisepasses
oder die Beantragung eines deutschen, österreichischen
oder Schweizer Passes für die Kinder. Schwieriger wird
die Sache, wenn es heißt, auf europäische Dokumente
zu verzichten, um australische zu erhalten. Ihren Führerschein
geben die meisten zum Beispiel schweren Herzens her, wenn
sie nach drei Monaten Permanent Residency den australischen
erwerben müssen und der europäische damit verfällt.
Doch am schwierigsten ist die Entscheidung für diejenigen,
die gerne den australischen Pass hätten. Schweizer
sind die einzigen Deutschsprachigen, die einen solchen einfach
beantragen können, ohne mit ihrem eigenen Land in Konflikt
zu kommen. Deutsche und Österreicher dagegen müssen
einen Beibehaltungsantrag stellen, damit die Staatsangehörigkeit
nicht verloren geht. Wir haben uns zu den Themen Beibehaltungsgenehmigung,
Führerschein und Reisepass mit Michael Bartholmei vom
Deutschen Generalkonsulat in Sydney unterhalten.
Beim Thema Reisepass gibt es einiges Neues.
Wir haben auf der InfobahnAustralia bereits darüber
berichtet. Wer zukünftig einen neuen Pass braucht,
der muss nun persönlich in den Auslandsvertretungen
vorsprechen. Denn künftig muss man auch seine Fingerabdrücke
abgeben. Ist das richtig?
Ja, das stimmt. Das am 01.11.07 in Kraft tretende neue
Passgesetz schreibt vor, dass in Reisepässen nun auch
Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen.
Diese können offensichtlich nur persönlich abgegeben
werden, eine schriftliche oder postalische Passbeantragung
wird also nicht mehr möglich sein. Jeder wird persönlich
bei der Botschaft in Canberra oder den Generalkonsulaten
in Melbourne und Sydney vorsprechen müssen.
Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens vor
dem Bundeskartellamt, wird die technische Ausstattung aber
nicht pünktlich zum 1. November zur Verfügung
stehen.
Wir rechnen im Moment mit erheblichen Verzögerungen
bei der Ausstattung aller Auslandsvertretungen mit der erforderlichen
Hardware. Wahrscheinlich können die Fingerabdruckscanner
nicht vor Mitte nächsten Jahres ausgeliefert werden.
In dieser Zeit können die Botschaft und die Generalkonsulate
nur vorläufige Reisepässe ausstellen, die aber
nur ein Jahr gültig sind und mit denen man für
USA-Reisen beispielsweise ein Visum beantragen muss. Bei
wem der Reisepass also noch in diesem oder Anfang nächsten
Jahres abläuft, dem empfehlen wie, noch vor Mitte Oktober
einen neuen Reisepass zu beantragen. Kinderreisepässe
sind davon aber nicht betroffen.
Wer also einen neuen Reisepass braucht,
der wendet sich an seine Botschaft oder sein Konsulat. Was
passiert aber, wer seinen Führerschein gegen den australischen
eingetauscht und nun zu Hause wieder Auto fahren möchte.
Kann man den Europa-Führerschein ebenfalls über
Sie beantragen?
Nein, das geht leider nicht. Wer im Heimaturlaub Auto fahren
möchte, der sollte neben seinem australischen einen
internationalen Führerschein mit sich führen.
Dieser wird von den australischen Automobilklubs ausgestellt.
Wer denkt, dass er trotz Loch im deutschen Führerschein
oder australischem Stempel auf der Rückseite damit
fahren kann, wird bei einer Polizeikontrolle oder einem
Unfall eine böse Überraschung erleben.
Anmerkung: Internationale
Führerscheine stellen die State and Territory Motoring
Clubs aus.
Eine Liste finden Sie unter http://www.aaa.asn.au/about/members.htm
Nochmal zurück zum Thema Pass.
In Deutschland soll Mehrstaatigkeit grundsätzlich vermieden
werden. Ist es für Deutsche denn generell verboten,
den australischen Pass anzunehmen oder gibt es da Ausnahmen?
Deutsche Staatsangehörige, die Australier werden wollen,
können einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen
Staatsangehörigkeit stellen. Grundsätzlich gilt:
Lässt ein Deutscher sich in einem anderen Staat einbürgern,
dann verliert er seine deutsche Staatsangehörigkeit.
Das kann man nur verhindern, wenn man vor dem Erwerb der
anderen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung
erhalten hat. Daher sollte ein Beibehaltungsantrag immer
rechtzeitig gestellt werden, am besten noch vor dem Einbürgerungsantrag
in dem jeweiligen anderen Staat. Der Verlust der Staatsangehörigkeit
ist permanent, ein späterer Wiedereinbürgerungsantrag
hat kaum Aussicht auf Erfolg..
Besonderheiten gibt es bei der Einbürgerung von Minderjährigen.
Wird ein minderjähriges Kind ohne oder nur zusammen
mit einem der beiden deutschen sorgeberechtigten Elternteile
eingebürgert, geht seine deutsche Staatsangehörigkeit
nicht verloren. Die Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung
ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die sorgeberechtigten
Eltern sollten sich aber in jedem Fall vorher individuell
von der zuständigen Auslandsvertretung beraten lassen.
Wie stellt man solch einen Beibehaltungsantrag?
Wer im Ausland lebt, stellt den Antrag bei der Botschaft
oder dem zuständigen Generalkonsulat. Von dort wird
der Antrag an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet. Einzelheiten
zu dem Verfahren befinden sich auf unseren Webseiten. Im
Antrag muss glaubhaft gemacht werden, dass die Antragsteller
weiterhin Bindungen an Deutschland haben, zum Beispiel,
dass sie Verwandte haben, immer noch Deutsch sprechen, in
Deutschland Versicherungen oder Immobilien besitzen und
Ähnliches. Außerdem müssen sie nachweisen,
welche konkreten Vorteile die beabsichtigte Einbürgerung
mit sich bringt.
Was können solche Vorteile zum
Beispiel sein?
Das können Kosten sein, die man als australischer Bürger
sparen würde – zum Beispiel bei Studiengebühren.
Oft spielen berufliche Aspekte eine Rolle, denn wer im Staatsdienst
oder im Sicherheitsdienst arbeiten möchte, der muss
in der Regel australischer Staatsbürger sein. Auch
viele IT-Jobs fordern dieses Merkmal. Ebenso gibt es gewisse
Vorteile bei der Vergabe von Stipendien oder Geschäftsaufträgen.
Haben Kinder deutscher Eltern ein
Anrecht auf den australischen Pass, wenn sie hier geboren
sind?
Nur Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt eine permanente
Aufenthaltsgenehmigung haben, erwerben automatisch die australischen
Staatsangehörigkeit und haben damit das Recht auf einen
australischen Pass. Das heißt, sie können beide
Pässe, den deutschen wie den australischen, erhalten.
Informationen zur Beantragung eines
neuen Reisepasses:
Reisepässe
Der normale Reisepass (sog. Europapass; mit rotem Einband)
ist zehn Jahre gültig (für Personen ab 26 Jahren;
für jüngere Personen beträgt die Gültigkeit
fünf Jahre).
Die bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragten Pässe
werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt
- zwischen Antragstellung und Aushändigung des Passes
liegen daher in der Regel 6-8 Wochen.
Ab dem 1. November diesen Jahres müssen Reisepässe
biometrische Daten enthalten (siehe oben). Wann ein Passbild
biometriefähig ist, verdeutlicht die Fotomustertafel
der Bundesdruckerei sowie das Informationsblatt zu den Qualitätsanforderungen.
Es muss den Passbewerber in einer Frontaufnahme und grundsätzlich
auch ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen
http://www.germanembassy.org.au/de/informationen/pass/fotomustertafel_2005.pdf
Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten
16. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass
(ab 16 Jahren muss ein normaler Reisepass beantragt werden).
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres können Kinder
alternativ auch in die Pässe ihrer Eltern eingetragen
werden (ein eigener Kinderreisepass ist dann nicht erforderlich)
- allerdings bestehen manche Staaten darauf, dass auch Kinder
einen eigenen Pass mit sich führen. Auch der Kinderreisepass
ist 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist möglich.
Der deutsche Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten
anerkannt - in solchen Fällen benötigen Kinder
einen Europapass.
Weitere Informationen zu den Themen, Merkblätter und
Antragsformulare finden Sie unter http://www.germanembassy.org.au/de/informationen/index.html
Diese Aussagen beziehen sich in erster
Linie auf deutsche Staatsbürger. Österreicher
und Schweizer finden weiterführende Informationen unter:
Schweiz:
http://www.eda.admin.ch/australia
Österreich:
http://www.aussenministerium.at/canberra
http://www.austria.org.au
Das Interview führte Barbara Barkhausen.
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