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Mit dem Herz in Australien, doch auf dem Papier noch in Europa...

Was passiert mit Pass und Führerschein aus dem Heimatland, wenn man in Australien lebt?

Wer als Ausländer in Australien lebt, steht irgendwann vor mehreren bürokratischen Entscheidungen. Zu den einfachsten gehören die Erneuerung des eigenen Reisepasses oder die Beantragung eines deutschen, österreichischen oder Schweizer Passes für die Kinder. Schwieriger wird die Sache, wenn es heißt, auf europäische Dokumente zu verzichten, um australische zu erhalten. Ihren Führerschein geben die meisten zum Beispiel schweren Herzens her, wenn sie nach drei Monaten Permanent Residency den australischen erwerben müssen und der europäische damit verfällt. Doch am schwierigsten ist die Entscheidung für diejenigen, die gerne den australischen Pass hätten. Schweizer sind die einzigen Deutschsprachigen, die einen solchen einfach beantragen können, ohne mit ihrem eigenen Land in Konflikt zu kommen. Deutsche und Österreicher dagegen müssen einen Beibehaltungsantrag stellen, damit die Staatsangehörigkeit nicht verloren geht. Wir haben uns zu den Themen Beibehaltungsgenehmigung, Führerschein und Reisepass mit Michael Bartholmei vom Deutschen Generalkonsulat in Sydney unterhalten.

Beim Thema Reisepass gibt es einiges Neues. Wir haben auf der InfobahnAustralia bereits darüber berichtet. Wer zukünftig einen neuen Pass braucht, der muss nun persönlich in den Auslandsvertretungen vorsprechen. Denn künftig muss man auch seine Fingerabdrücke abgeben. Ist das richtig?

Ja, das stimmt. Das am 01.11.07 in Kraft tretende neue Passgesetz schreibt vor, dass in Reisepässen nun auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen. Diese können offensichtlich nur persönlich abgegeben werden, eine schriftliche oder postalische Passbeantragung wird also nicht mehr möglich sein. Jeder wird persönlich bei der Botschaft in Canberra oder den Generalkonsulaten in Melbourne und Sydney vorsprechen müssen.

Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens vor dem Bundeskartellamt, wird die technische Ausstattung aber nicht pünktlich zum 1. November zur Verfügung stehen.

Wir rechnen im Moment mit erheblichen Verzögerungen bei der Ausstattung aller Auslandsvertretungen mit der erforderlichen Hardware. Wahrscheinlich können die Fingerabdruckscanner nicht vor Mitte nächsten Jahres ausgeliefert werden. In dieser Zeit können die Botschaft und die Generalkonsulate nur vorläufige Reisepässe ausstellen, die aber nur ein Jahr gültig sind und mit denen man für USA-Reisen beispielsweise ein Visum beantragen muss. Bei wem der Reisepass also noch in diesem oder Anfang nächsten Jahres abläuft, dem empfehlen wie, noch vor Mitte Oktober einen neuen Reisepass zu beantragen. Kinderreisepässe sind davon aber nicht betroffen.

Wer also einen neuen Reisepass braucht, der wendet sich an seine Botschaft oder sein Konsulat. Was passiert aber, wer seinen Führerschein gegen den australischen eingetauscht und nun zu Hause wieder Auto fahren möchte. Kann man den Europa-Führerschein ebenfalls über Sie beantragen?

Nein, das geht leider nicht. Wer im Heimaturlaub Auto fahren möchte, der sollte neben seinem australischen einen internationalen Führerschein mit sich führen. Dieser wird von den australischen Automobilklubs ausgestellt. Wer denkt, dass er trotz Loch im deutschen Führerschein oder australischem Stempel auf der Rückseite damit fahren kann, wird bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall eine böse Überraschung erleben.

Anmerkung: Internationale Führerscheine stellen die State and Territory Motoring Clubs aus.
Eine Liste finden Sie unter http://www.aaa.asn.au/about/members.htm

Nochmal zurück zum Thema Pass. In Deutschland soll Mehrstaatigkeit grundsätzlich vermieden werden. Ist es für Deutsche denn generell verboten, den australischen Pass anzunehmen oder gibt es da Ausnahmen?

Deutsche Staatsangehörige, die Australier werden wollen, können einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Grundsätzlich gilt: Lässt ein Deutscher sich in einem anderen Staat einbürgern, dann verliert er seine deutsche Staatsangehörigkeit. Das kann man nur verhindern, wenn man vor dem Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten hat. Daher sollte ein Beibehaltungsantrag immer rechtzeitig gestellt werden, am besten noch vor dem Einbürgerungsantrag in dem jeweiligen anderen Staat. Der Verlust der Staatsangehörigkeit ist permanent, ein späterer Wiedereinbürgerungsantrag hat kaum Aussicht auf Erfolg..
Besonderheiten gibt es bei der Einbürgerung von Minderjährigen. Wird ein minderjähriges Kind ohne oder nur zusammen mit einem der beiden deutschen sorgeberechtigten Elternteile eingebürgert, geht seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren. Die Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die sorgeberechtigten Eltern sollten sich aber in jedem Fall vorher individuell von der zuständigen Auslandsvertretung beraten lassen.

Wie stellt man solch einen Beibehaltungsantrag?

Wer im Ausland lebt, stellt den Antrag bei der Botschaft oder dem zuständigen Generalkonsulat. Von dort wird der Antrag an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet. Einzelheiten zu dem Verfahren befinden sich auf unseren Webseiten. Im Antrag muss glaubhaft gemacht werden, dass die Antragsteller weiterhin Bindungen an Deutschland haben, zum Beispiel, dass sie Verwandte haben, immer noch Deutsch sprechen, in Deutschland Versicherungen oder Immobilien besitzen und Ähnliches. Außerdem müssen sie nachweisen, welche konkreten Vorteile die beabsichtigte Einbürgerung mit sich bringt.

Was können solche Vorteile zum Beispiel sein?

Das können Kosten sein, die man als australischer Bürger sparen würde – zum Beispiel bei Studiengebühren. Oft spielen berufliche Aspekte eine Rolle, denn wer im Staatsdienst oder im Sicherheitsdienst arbeiten möchte, der muss in der Regel australischer Staatsbürger sein. Auch viele IT-Jobs fordern dieses Merkmal. Ebenso gibt es gewisse Vorteile bei der Vergabe von Stipendien oder Geschäftsaufträgen.

Haben Kinder deutscher Eltern ein Anrecht auf den australischen Pass, wenn sie hier geboren sind?

Nur Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt eine permanente Aufenthaltsgenehmigung haben, erwerben automatisch die australischen Staatsangehörigkeit und haben damit das Recht auf einen australischen Pass. Das heißt, sie können beide Pässe, den deutschen wie den australischen, erhalten.


Informationen zur Beantragung eines neuen Reisepasses:
Reisepässe
Der normale Reisepass (sog. Europapass; mit rotem Einband) ist zehn Jahre gültig (für Personen ab 26 Jahren; für jüngere Personen beträgt die Gültigkeit fünf Jahre).
Die bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragten Pässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt - zwischen Antragstellung und Aushändigung des Passes liegen daher in der Regel 6-8 Wochen.
Ab dem 1. November diesen Jahres müssen Reisepässe biometrische Daten enthalten (siehe oben). Wann ein Passbild biometriefähig ist, verdeutlicht die Fotomustertafel der Bundesdruckerei sowie das Informationsblatt zu den Qualitätsanforderungen. Es muss den Passbewerber in einer Frontaufnahme und grundsätzlich auch ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen
http://www.germanembassy.org.au/de/informationen/pass/fotomustertafel_2005.pdf

Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass (ab 16 Jahren muss ein normaler Reisepass beantragt werden). Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres können Kinder alternativ auch in die Pässe ihrer Eltern eingetragen werden (ein eigener Kinderreisepass ist dann nicht erforderlich) - allerdings bestehen manche Staaten darauf, dass auch Kinder einen eigenen Pass mit sich führen. Auch der Kinderreisepass ist 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist möglich. Der deutsche Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten anerkannt - in solchen Fällen benötigen Kinder einen Europapass.
Weitere Informationen zu den Themen, Merkblätter und Antragsformulare finden Sie unter http://www.germanembassy.org.au/de/informationen/index.html


Diese Aussagen beziehen sich in erster Linie auf deutsche Staatsbürger. Österreicher und Schweizer finden weiterführende Informationen unter:

Schweiz:
http://www.eda.admin.ch/australia

Österreich:
http://www.aussenministerium.at/canberra
http://www.austria.org.au

Das Interview führte Barbara Barkhausen.