|
Das Working Holiday Visum
Das Working Holiday Programm bietet jungen Leuten zwischen 18
und 30 Jahren an, in Australien Urlaub zu machen und nebenbei
ihre Reisekasse mit Gelegenheitsjobs aufzubessern.
Mit dem Visa (Visa Subclass 417) kann man bis zu zwölf
Monate ab der ersten Anreise in Australien bleiben, egal ob
man die gesamte Dauer in Australien verbracht hat oder nicht.
Diese Vereinbarung hat Australien unter anderem mit Deutschland,
den Niederlanden, Dänemark oder Großbritannien abgeschlossen.
Die Schweiz oder Österreich sind bisher keine derartige
Kooperation eingegangen.
Visum-Bedingungen
Wer sich für ein Working Holiday Visum entschieden hat,
sollte sich vorher genau über die Bedingungen informieren.
Um das Visum beantragen zu können, müssen einige
Bedingungen erfüllt sein:
Der Teilnehmer
- muss Staatsbürger eines der Teilnehmerländer (z.B.
Deutschland) sein
- muss bei Beantragung zwischen 18 und 30 Jahre alt sein
- darf keine unterhaltspflichtigen Kinder haben
- muss Urlaub als Hauptbeweggrund der Reise anerkennen
- kann das 1. Visum NICHT innerhalb Australiens beantragen
(jedes andere Land ist ok)
- muss einen Pass besitzen, der für die Dauer des Aufenthaltes
gültig ist
- muss, falls er arbeitet, spätestens nach 6 Monaten
den Arbeitgeber wechseln
- darf nicht länger als 4 Monate an einem Sprachkurs,
Studium oder Praktikum teilnehmen
- muss nach Ablauf des Visums das Land verlassen
- oder kann ein 2. Working Holiday Visum beantragen, was aber
nur möglich ist, wenn er mindestens drei Monate „Seasonal
Work“ in einer ländlichen Region nachweisen kann
Was ist “Seasonal Work”?
Unter “Seasonal Work” versteht man zum Beispiel:
- Früchte oder Nüsse pflücken Weinreben oder
Bäume zuschneiden
- Allgemeine Erntearbeit
- Weiterverarbeitung von Pflanzenarten, auch Packen und Transport
- Kultivierung von Pflanzen, Pilzen etc.
- Tierpflege, auch Weiterverarbeitung von Tierprodukten, Packen
etc.
- Herstellung von Milchprodukten
- Arbeiten in der Fischereiindustrie
- Arbeit in der Perlenindustrie
- Arbeit in einer Holzplantage
Beantragung des Visums
Seit Ende 2003 ist eine Beantragung des Working Holiday Visums
nur noch online unter www.immi.gov.au/allforms/pdf/1150.pdf
möglich. Auf dieser Website werden alle Fragen zum Thema
Visum beantwortet.
Für die Online-Beantragung braucht man:
- einen gültigen Reisepass
- eine gültige Kreditkarte
- die Gebühren ändern sich von Zeit zu Zeit (momentan
liegen sie bei A$ 195, Stand Juli 2008)
- oft erhält man sofort eine Antwort auf die Bewerbung,
manchmal kann er aber auch bis zu vier Wochen dauern. Früh
genug darum kümmern!
Wenn die Bewerbung erfolgreich war…
- erhält man eine Transaction Number, womit der Status
des Antrags jederzeit abgerufen werden kann. Zeigt der Status
"Applicant approved", wurde einem das Visum erteilt
- erhält man ein Dokument, das man ausdrucken und bei
der Einreise vorzeigen muss
- muss man sich bei der Anreise das richtige Visum in den
Pass kleben lassen (entweder direkt am Flughafen oder in der
Behörde der australischen Einwanderungsbehörde (DIMIA)
An welche Behörden kann man sich
wenden?
Die Australische Botschaft in Berlin steht einem mit Rat und
Tat zur Seite. Sie stellt eine Liste mit den häufigsten
Fragen zum Thema Working Holiday Visum, hilft jedoch selbst
nicht bei der Beantragung.
Im Internet: www.germany.embassy.gov.au
Australische Botschaft
Wallstrasse 76-79, 10179 Berlin
Tel. 030 / 880088-0, Fax 030 / 880088-210
info@australian-embassy.de
|