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Visa für junge Leute – Verbindung Urlaub/Arbeiten (Working Holiday Maker Visa)

Das Working Holiday Visum
Das Working Holiday Programm bietet jungen Leuten zwischen 18 und 30 Jahren an, in Australien Urlaub zu machen und nebenbei ihre Reisekasse mit Gelegenheitsjobs aufzubessern.
Mit dem Visa (Visa Subclass 417) kann man bis zu zwölf Monate ab der ersten Anreise in Australien bleiben, egal ob man die gesamte Dauer in Australien verbracht hat oder nicht.
Diese Vereinbarung hat Australien unter anderem mit Deutschland, den Niederlanden, Dänemark oder Großbritannien abgeschlossen. Die Schweiz oder Österreich sind bisher keine derartige Kooperation eingegangen.

 

Visum-Bedingungen

Wer sich für ein Working Holiday Visum entschieden hat, sollte sich vorher genau über die Bedingungen informieren.

Um das Visum beantragen zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

Der Teilnehmer

  • muss Staatsbürger eines der Teilnehmerländer (z.B. Deutschland) sein
  • muss bei Beantragung zwischen 18 und 30 Jahre alt sein
  • darf keine unterhaltspflichtigen Kinder haben
  • muss Urlaub als Hauptbeweggrund der Reise anerkennen
  • kann das 1. Visum NICHT innerhalb Australiens beantragen (jedes andere Land ist ok)
  • muss einen Pass besitzen, der für die Dauer des Aufenthaltes gültig ist
  • muss, falls er arbeitet, spätestens nach 6 Monaten den Arbeitgeber wechseln
  • darf nicht länger als 4 Monate an einem Sprachkurs, Studium oder Praktikum teilnehmen
  • muss nach Ablauf des Visums das Land verlassen
  • oder kann ein 2. Working Holiday Visum beantragen, was aber nur möglich ist, wenn er mindestens drei Monate „Seasonal Work“ in einer ländlichen Region nachweisen kann

Was ist “Seasonal Work”?

Unter “Seasonal Work” versteht man zum Beispiel:

  • Früchte oder Nüsse pflücken Weinreben oder Bäume zuschneiden
  • Allgemeine Erntearbeit
  • Weiterverarbeitung von Pflanzenarten, auch Packen und Transport
  • Kultivierung von Pflanzen, Pilzen etc.
  • Tierpflege, auch Weiterverarbeitung von Tierprodukten, Packen etc.
  • Herstellung von Milchprodukten
  • Arbeiten in der Fischereiindustrie
  • Arbeit in der Perlenindustrie
  • Arbeit in einer Holzplantage

Beantragung des Visums

Seit Ende 2003 ist eine Beantragung des Working Holiday Visums nur noch online unter www.immi.gov.au/allforms/pdf/1150.pdf möglich. Auf dieser Website werden alle Fragen zum Thema Visum beantwortet.

Für die Online-Beantragung braucht man:

  • einen gültigen Reisepass
  • eine gültige Kreditkarte
  • die Gebühren ändern sich von Zeit zu Zeit (momentan liegen sie bei A$ 195, Stand Juli 2008)
  • oft erhält man sofort eine Antwort auf die Bewerbung, manchmal kann er aber auch bis zu vier Wochen dauern. Früh genug darum kümmern!

Wenn die Bewerbung erfolgreich war…

  • erhält man eine Transaction Number, womit der Status des Antrags jederzeit abgerufen werden kann. Zeigt der Status "Applicant approved", wurde einem das Visum erteilt
  • erhält man ein Dokument, das man ausdrucken und bei der Einreise vorzeigen muss
  • muss man sich bei der Anreise das richtige Visum in den Pass kleben lassen (entweder direkt am Flughafen oder in der Behörde der australischen Einwanderungsbehörde (DIMIA)

An welche Behörden kann man sich wenden?

Die Australische Botschaft in Berlin steht einem mit Rat und Tat zur Seite. Sie stellt eine Liste mit den häufigsten Fragen zum Thema Working Holiday Visum, hilft jedoch selbst nicht bei der Beantragung.
Im Internet: www.germany.embassy.gov.au

Australische Botschaft
Wallstrasse 76-79, 10179 Berlin
Tel. 030 / 880088-0, Fax 030 / 880088-210
info@australian-embassy.de